So erteilen Sie den Auftrag
Zwischen den Parteien werden die Auftragskonditionen individuell und bewertungsspezifisch ausgehandelt. Der Auftrag gilt als gestartet, wenn allen Auftragspartnern das Auftrags- und Vollmachtsformular mit den ausgehandelten Konditionen unterzeichnet wurde.
Die Auftraggeber
- Privateigentümer
- Behörden und behördenähnliche Institutionen
- Gerichte
- Unternehmen
- Kreditinstitute und Versicherungen
- Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer