Energieausweise

Der Energieausweis liefert Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und macht so die Energieeffizienz von Immobilienangeboten bundesweit vergleichbar.

Seit dem 1.1.2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, wenn sie verkauft, verpachtet oder neu vermietet werden. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen und ausschließlicher Eigennutzung ist kein Energieausweis nötig.

Neubauten benötigen einen Energieausweise bereits seit dem 1.1.2002, für Nichtwohngebäude ist er seit 1.7.2009 verpflichtend.


Der Energieausweis besteht aus 5 Seiten: Somit erhalten Sie mit dem Energieausweis auch wertvolle Tipps für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes.

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