Was ist der Zweck eines Gutachtens?
- Verkehrswertermittlungen gemäß § 194 BauGB
bei Kauf- oder Verkaufsabsichten, Erb- oder Vermögensstreitigkeiten, Ehescheidungen, Vermögensberatungen und Schenkungen - Gutachten über beschränkt dingliche Rechte
des Grundeigentums
bei Vertragsverhandlungen oder Notarverträgen über Nutzungsrechte wie Nießbrauch oder Dienstbarkeiten
(z.B. Wege-, Leitungs-, Wohn-, Altenteilrecht)