So ergibt sich das Honorar

Die Höhe des Honoraranspruches ergibt sich aus Umfang und Schwierigkeit der Aufgabe. Als Orientierungshilfe kann die unverbindliche Preisempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger e. V. - BDGS - herangezogen werden.

Die Höhe des Honorars orientiert sich am Verkehrswert und der Schwierigkeitsstufe zzgl. Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den Nebenkosten gehören insbesondere: Versandkosten, Kosten für Vervielfältigungen, Fotos und Fahrtkosten, Beschaffung von Informationen zum Bodenrichtwert und zu evtl. Baulasten. Für ein ggfs. zwischen den Parteien ausgehandeltes Pauschalhonorar oder Vereinbarung nach Zeitaufwand genügt die Briefform.

Beispiele für die Höhe des Honorars:

Normalstufe Schwierigkeitsstufe
Verkehrswert Mindestsatz Höchstsatz Mindestsatz Höchstsatz
100.000 € 597 € 730 € 707 € 1.001 €
150.000 € 798 € 969 € 942 € 1.323 €
200.000 € 946 € 1.156 € 1.119 € 1.575 €
250.000 € 1075 € 1.312 € 1.273 € 1.791 €

 

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