Verbrauchsausweise

Verbrauchsausweise geben den Energieverbrauch an Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer der letzten 3 Jahre an. Der Energieverbrauchskennwert wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnung berechnet.
Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen.

Bedarfsausweise

Bedarfsausweise weisen die energetische Qualität eines Gebäudes auf Grundlage einer technischen Analyse aus. Für die Ermittlung des Energiebedarfs wird der bauliche Zustand der beheizten Gebäudehülle und die Qualität der Heizungsanlage untersucht.
Der Gebäudeeigentümer kann die relevanten Daten auch selbst erheben, der Energieberater als Aussteller des Energieausweises ist allerdings verpflichtet, diese auf Plausibilität zu überprüfen.
Nur auf Grundlage des Bedarfsausweises kann die Energieeinsparung durch geplante Modernisierungsmaßnahmen ermittelt werden.

 
© 2024   H.-G. Schmidt | Startseite | Impressum | Webseite von LUKOWITZ web:services